Allgemeine Fragen
Um zu verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden, müssen beim Import von Tieren je nach Herkunftsland verschiedene Bedingungen eingehalten werden.
Es lohnt sich frühzeitig die Bestimmungen im Land, bei der Botschaft oder bei der Zollstelle abzuklären.
Folgende Dinge sind beim Grenzübertritt immer Pflicht:
 
-Chip
-Heimtierpass
-gültige Tollwutimpfung
 (Ausnahme: Jungtiere unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden, benötigen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigung, mit dem Nachweis seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden).

Ebenfalls finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weitere hilfreiche Informationen zum Thema:

www.blv.admin.ch

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