Wildtiere

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Folgendes Merkblatt gibt genauere Auskunft: STS-MERKBLATT Verletzte Wildtiere

Beachten Sie, dass verängstigte Wildtiere beissen können. Fassen Sie sie deshalb, falls nötig, immer nur mit Schutzhandschuhen an. Eine Meldepflicht besteht nur, wenn man ein Tier angefahren hat. Aus tierschützerischer Sicht sollte aber in jedem Fall ein Wildhüter über kranke und verletzte Wildtiere informiert werden. Die betreffende Telefonnummer erhalten Sie von der Polizei (117) oder von der betreffenden Gemeinde. Gleichzeitig sollte auch die für die betroffene Tierart zuständige Pflegestation informiert werden.