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Aktuelles

Tollwutimpfung
Ab dem 1. Juli 2007 gilt für Reisen ins Ausland eine längere Gültigkeit der Tollwutimpfung. Die Dauer richtet sich nach der Empfehlung des Impfstoffherstellers.
Unser Impfstoff ist für Reisen in tollwutfreie EU-Länder daher drei Jahre gültig.
Impfungen, die vor dem 1. Juli 2007 gemacht wurden, können mit Beglaubigung durch den Tierarzt im Impfpass verlängert werden (bis zu maximal drei Jahren).
Für Neuimpfungen oder nach Ablauf der Gültigkeit gilt für den Grenzübertritt neu eine Karenz von 21 Tagen.
Für Länder mit urbaner Tollwut oder Inselstaaten sowie Länder ausserhalb der EU gelten spezielle Bestimmungen, die laufend ändern können. Für Reisen dorthin bemühen Sie sich bitte um frühzeitige Informationen bei der jeweiligen Landesvertretung in der Schweiz. Für Fehlinformationen können wir keine Gewähr übernehmen.